GEG 2024: Sanierungszwang oder Klimachance für Immobilienbesitzer?

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Das Gebäudeenergiegesetz – Stille Enteignung oder Sprungbrett in die ökologische Zukunft?

Im neuen Gebäudeenergiegesetz wurden die Rufe nach rationelleren Fassadendämmungen endlich gehört und der Standard für Neubauten auf dem bewährten EH55, also 55kWh Verbrauch, belassen. Die Dämmung mit zunehmend dickeren Schichten aus Styropor kommt an die Grenze ihrer Effizienz und wird unwirtschaftlich.

Anders sieht es im Bestand aus – die Nachrüstungspflichten die bereits vor Jahren beschlossen wurden, bleiben und sind umzusetzen.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das in Deutschland 2024 in Kraft tritt, bringt einige wichtige Änderungen und Anforderungen für Immobilieneigentümer mit sich. Hier sind die zentralen Punkte:

  1. Verbot neuer Ölheizungen: Ab 2026 dürfen in Neubauten und bei grundlegenden Renovierungen keine reinen Ölheizungen mehr installiert werden.
  2. Erneuerbare Energien: Bei der Installation neuer Heizsysteme müssen mindestens 65% der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen.
  3. Sanierungsverpflichtungen: Eigentümer von älteren Gebäuden müssen unter bestimmten Bedingungen energetische Sanierungen durchführen, um den Energieverbrauch zu reduzieren.
  4. Förderprogramme: Es gibt diverse staatliche Förderungen und Zuschüsse, die Immobilieneigentümer für energetische Sanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können.
  5. Energieausweise: Die Anforderungen an die Ausstellung und Vorlage von Energieausweisen wurden verschärft, um mehr Transparenz über den Energieverbrauch von Gebäuden zu schaffen.

Das GEG zielt darauf ab, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu senken und die Energieeffizienz von Immobilien zu verbessern, um die Klimaziele zu erreichen.

Unter welchen Bedingungen und wie muss saniert werden?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt bestimmte Sanierungsverpflichtungen und Fristen fest, die Immobilieneigentümer beachten müssen. Hier sind die wichtigsten Regelungen:

  • Austauschpflicht für Heizkessel: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ersetzt werden. Diese Regelung betrifft Heizkessel, die vor 1991 installiert wurden. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
  • Dämmung von Rohrleitungen: Unbeheizte Räume müssen gedämmte Warmwasser- und Heizungsrohre haben. Diese Maßnahme muss umgehend nachgerüstet werden, wenn sie noch nicht vorhanden ist.
  • Dach- und oberste Geschossdecke: Die oberste Geschossdecke muss gedämmt werden, wenn sie nicht den Mindestwärmeschutz erfüllt. Alternativ kann auch das darüberliegende Dach entsprechend gedämmt werden. Diese Maßnahme ist erforderlich, wenn der Eigentümer die Immobilie wechselt und ist innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb durchzuführen.
  • Sanierungsfahrplan: Für bestimmte Sanierungsmaßnahmen kann es sinnvoll sein, einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Dieser hilft, die Maßnahmen systematisch und kostenoptimiert umzusetzen.
  • Schrittweise Modernisierung: Das GEG ermöglicht es Eigentümern, Modernisierungsmaßnahmen schrittweise durchzuführen, anstatt sofort umfassende Sanierungen vorzunehmen. Dies kann die finanzielle Belastung reduzieren.
  • Erneuerbare Energien: Bei umfangreichen Renovierungen oder dem Austausch von Heizungen muss darauf geachtet werden, dass mindestens 65% der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen.

Diese Maßnahmen und Fristen sollen sicherstellen, dass Gebäude in Deutschland schrittweise energetisch verbessert werden, um die Klimaziele zu erreichen und den Energieverbrauch zu senken. Eigentümer sollten sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen für ihre Immobilie informieren und die Inanspruchnahme von Förderprogrammen in Betracht ziehen, weil unter Umständen die Kosten zu senken sind.

Vor dem Hintergrund des CO2-Kosten-Gesetztes lohnt sich eine energetische Aufwertung der Immobilie noch deutlich mehr als je zuvor.

Weitere Informationen zum GEG finden Sie hier.

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