Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – Vermieter werden ab 01.01.2023 zur Kasse zitiert

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Viele Vermieter werden dank dem neuen Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz ab Jahresbeginn bei der CO2-Abgabe zusätzlich belastet: Der Bundesrat stimmt für ein Gesetz zur Kostenbeteiligung von Vermietern. Der Anteil sinkt, je emissionsärmer das Gebäude ist. Bereits einfache Maßnahmen können dazu beitragen.

Bisher müssen Mieter die sogenannte CO2-Abgabe allein bezahlen, künftig werden die Vermieter in den meisten Fällen daran beteiligt. Das entsprechende Gesetz hat nun den Bundesrat passiert.

Ausnahmen gelten unter anderem für Denkmalgeschützte Gebäude.

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz im Wortlaut haben wir hier verlinkt.

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Lösungen für dieses Problem können erneuerbare Energien und eine Wärmedämmung des Gebäudes sein. Hier finden Sie Informationen wie sie einfach und kostengünstig die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können.